Formeln für die Mehrwertsteuer
Bei 19 %: Netto × 1,19 · bei 7 %: Netto × 1,07
Bei 19 %: Brutto ÷ 1,19 · bei 7 %: Brutto ÷ 1,07
Bei 19 %: Brutto × 19 ÷ 119 · bei 7 %: Brutto × 7 ÷ 107
Der Nettobetrag ist der Preis ohne Steuer, der Bruttobetrag der Preis inklusive Steuer. Die Mehrwertsteuer wird immer auf den Nettobetrag berechnet. Mathematisch ist der Bruttobetrag deshalb ein vermehrter Grundwert: Er entspricht 119 % beziehungsweise 107 % des Nettobetrags.
Umsatzsteuer oder Mehrwertsteuer: der Unterschied
Es gibt keinen rechnerischen Unterschied. Umsatzsteuer ist der offizielle Begriff im Umsatzsteuergesetz, Mehrwertsteuer die gebräuchliche Bezeichnung im Alltag, auf Kassenbons und in Preisangaben. Dieser Rechner ist deshalb gleichzeitig ein Umsatzsteuer-Rechner: Du rechnest mit denselben Sätzen von 19 % und 7 % und denselben Formeln.
Im Rechnungswesen begegnet dir außerdem die Vorsteuer. Das ist die Umsatzsteuer, die ein Unternehmen selbst beim Einkauf bezahlt hat und vom Finanzamt zurückfordern kann. Berechnet wird sie genauso wie die Umsatzsteuer auf der eigenen Rechnung.
Mehrwertsteuer berechnen in drei Schritten
- Steuersatz wählen. 19 % für die meisten Waren und Leistungen, 7 % für ermäßigte Umsätze.
- Richtung festlegen. Kennst du den Nettobetrag, multiplizierst du mit 1,19. Kennst du den Bruttobetrag, teilst du durch 1,19.
- Steuer ablesen. Die Mehrwertsteuer ist immer die Differenz zwischen Brutto und Netto.
Tabelle: Netto, Mehrwertsteuer und Brutto bei 19 %
| Netto | MwSt. 19 % | Brutto |
|---|---|---|
| 10,00 € | 1,90 € | 11,90 € |
| 50,00 € | 9,50 € | 59,50 € |
| 100,00 € | 19,00 € | 119,00 € |
| 250,00 € | 47,50 € | 297,50 € |
| 500,00 € | 95,00 € | 595,00 € |
| 1.000,00 € | 190,00 € | 1.190,00 € |
| 2.500,00 € | 475,00 € | 2.975,00 € |
Tabelle: Brutto zurück zu Netto bei 19 % und 7 %
| Brutto | Netto bei 19 % | MwSt. 19 % | Netto bei 7 % | MwSt. 7 % |
|---|---|---|---|---|
| 10,00 € | 8,40 € | 1,60 € | 9,35 € | 0,65 € |
| 50,00 € | 42,02 € | 7,98 € | 46,73 € | 3,27 € |
| 100,00 € | 84,03 € | 15,97 € | 93,46 € | 6,54 € |
| 119,00 € | 100,00 € | 19,00 € | 111,21 € | 7,79 € |
| 500,00 € | 420,17 € | 79,83 € | 467,29 € | 32,71 € |
| 1.000,00 € | 840,34 € | 159,66 € | 934,58 € | 65,42 € |
Beispiele aus dem Alltag
Honorar 800 € netto
800 × 1,19 = 952 € brutto, davon 152 € MwSt.
Einkauf 42,80 € brutto (7 %)
42,80 ÷ 1,07 = 40 € netto, 2,80 € MwSt.
Angebot 1.785 € brutto
1.785 ÷ 1,19 = 1.500 € netto, 285 € MwSt.
Produkt 29,99 € brutto
29,99 ÷ 1,19 = 25,20 € netto, 4,79 € MwSt.
19 % oder 7 %: welcher Steuersatz gilt?
Der allgemeine Steuersatz beträgt in Deutschland 19 % und gilt für die meisten Waren und Dienstleistungen, etwa Elektronik, Kleidung, Möbel oder Handwerkerleistungen. Der ermäßigte Steuersatz von 7 % gilt für bestimmte Umsätze, zum Beispiel für viele Lebensmittel, Bücher und Zeitungen. Die genaue Abgrenzung regelt § 12 des Umsatzsteuergesetzes mit seinen Anlagen.
In Österreich liegt der Normalsatz bei 20 %, in der Schweiz bei 8,1 %. Trage in solchen Fällen den passenden Steuersatz einfach im Rechner ein.
Umsatzsteuer-Rechner für Selbständige und Einzelunternehmen
Selbständige und Einzelunternehmen schreiben Rechnungen mit Nettobetrag, Umsatzsteuer und Bruttobetrag. Die eingenommene Umsatzsteuer führen sie an das Finanzamt ab, die gezahlte Vorsteuer ziehen sie davon ab. Dafür reichen sie eine Umsatzsteuer-Voranmeldung ein, je nach Höhe der Steuer monatlich oder vierteljährlich.
- Sondervorauszahlung: Wer eine Dauerfristverlängerung für die Voranmeldung nutzt, zahlt als Monatszahler eine Sondervorauszahlung von einem Elftel der Vorauszahlungen des Vorjahres.
- Verspätungszuschlag: Wird eine Steuererklärung zu spät abgegeben, kann das Finanzamt einen Verspätungszuschlag festsetzen (§ 152 AO). Er richtet sich nach Dauer der Verspätung und Höhe der Steuer und beträgt höchstens 25.000 €.
- Reihengeschäft und Dreiecksgeschäft: Bei Lieferketten über mehrere Länder gelten besondere Regeln, wer die Umsatzsteuer schuldet. Das deckt ein einfacher Rechner nicht ab, hier hilft eine Steuerberatung.
Besondere Steuersätze: Gastronomie, Landwirtschaft, PV-Anlage
| Bereich | Umsatzsteuersatz | Hinweis |
|---|---|---|
| Gastronomie: Speisen | 7 % | seit 1. Januar 2026, auch im Restaurant |
| Gastronomie: Getränke | 19 % | regulärer Satz |
| Landwirtschaft (Pauschalierung) | 7,8 % | Durchschnittssatz nach § 24 UStG seit 2025 |
| PV-Anlage bis 30 kWp | 0 % | Nullsteuersatz nach § 12 Abs. 3 UStG seit 2023 |
| Lebensmittel, Bücher, Zeitungen | 7 % | ermäßigter Satz |
Der Umsatzsteuerrechner ist für 2025 und 2026 aktuell: Es gelten in Deutschland unverändert der Regelsatz von 19 % und der ermäßigte Satz von 7 %.
Umsatzsteuer in der EU und der Schweiz
| Land | Normalsatz | Land | Normalsatz |
|---|---|---|---|
| Deutschland | 19 % | Niederlande | 21 % |
| Österreich | 20 % | Polen | 23 % |
| Frankreich | 20 % | Ungarn | 27 % |
| Italien | 22 % | Luxemburg | 17 % |
| Spanien | 21 % | Schweiz (kein EU-Land) | 8,1 % |
Trage den Satz des jeweiligen Landes im Umsatzsteuerrechner ein, er funktioniert so auch als Umsatzsteuerrechner für die EU und die Schweiz. In der Schweiz gibt es zusätzlich den reduzierten Satz von 2,6 % und den Sondersatz von 3,8 % für Beherbergung.
Umsatzsteuer in Excel berechnen
Einen eigenen Umsatzsteuerrechner in Excel baust du mit drei Formeln. Steht der Nettobetrag in A2 und der Bruttobetrag in B2, gilt:
| Gesucht | Excel-Formel |
|---|---|
| Brutto aus Netto (19 %) | =A2*1,19 |
| Netto aus Brutto (19 %) | =B2/1,19 |
| Enthaltene Umsatzsteuer | =B2-B2/1,19 |
Kleinunternehmer: Rechnungen ohne Umsatzsteuer
Kleinunternehmer nach § 19 UStG weisen keine Umsatzsteuer aus. Seit 2025 gilt das, wenn der Umsatz im Vorjahr höchstens 25.000 € betragen hat und im laufenden Jahr 100.000 € nicht übersteigt. Auf ihren Rechnungen ist der Nettobetrag zugleich der Endbetrag, eine Umrechnung von Netto in Brutto entfällt.
Typischer Fehler: 19 % vom Bruttobetrag abziehen
Wer aus 119 € einfach 19 % abzieht, erhält 96,39 € und nicht 100 €. Der Grund: Die 19 % beziehen sich auf den Nettobetrag. Im Bruttobetrag macht die Steuer deshalb nur 19/119 aus, also rund 15,97 %. Beim ermäßigten Satz sind es 7/107, also rund 6,54 %.
Häufige Fragen
Wie rechne ich die Mehrwertsteuer aus einem Bruttobetrag heraus?
Teile den Bruttobetrag durch 1,19 (bei 19 %) oder durch 1,07 (bei 7 %). Das Ergebnis ist der Nettobetrag. Die enthaltene Mehrwertsteuer ist die Differenz. Beispiel: 238 € ÷ 1,19 = 200 € netto, die Mehrwertsteuer beträgt 38 €.
Warum darf ich nicht einfach 19 % vom Bruttobetrag abziehen?
Weil sich die 19 % auf den Nettobetrag beziehen und nicht auf den Bruttobetrag. Zieht man 19 % von 119 € ab, erhält man 96,39 €. Richtig ist 119 ÷ 1,19 = 100 €. Der Mehrwertsteueranteil am Bruttobetrag beträgt bei 19 % genau 19/119, also rund 15,97 %.
Wie berechne ich den Bruttobetrag aus dem Nettobetrag?
Multipliziere den Nettobetrag mit 1,19 (bei 19 %) oder mit 1,07 (bei 7 %). Aus 250 € netto werden 250 × 1,19 = 297,50 € brutto.
Wann gelten 19 % und wann 7 % Mehrwertsteuer?
In Deutschland gilt der allgemeine Steuersatz von 19 %. Der ermäßigte Satz von 7 % gilt für bestimmte Waren und Leistungen, zum Beispiel für viele Lebensmittel, Bücher und Zeitungen. Welche Umsätze ermäßigt sind, regelt § 12 UStG mit seinen Anlagen.
Sind Mehrwertsteuer und Umsatzsteuer dasselbe?
Im Alltag ja. Der offizielle Begriff im Gesetz ist Umsatzsteuer. Mehrwertsteuer ist die umgangssprachliche Bezeichnung, die sich auch auf Kassenbons und in Preisangaben durchgesetzt hat.
Quellen und weiterführende Links
- § 12 UStG: Steuersätze (gesetze-im-internet.de) Gesetzliche Grundlage für den Mehrwertsteuersatz von 19 % und den ermäßigten Satz von 7 %.
- § 19 UStG: Kleinunternehmer (gesetze-im-internet.de) Umsatzgrenzen, unter denen keine Umsatzsteuer ausgewiesen wird.
- Umsatzsteuer (Deutschland) (Wikipedia) Funktionsweise der Umsatzsteuer, Steuersätze und Vorsteuerabzug.